Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Stage Management, technische Projektleitung sowie Vermittlung und Koordination von Veranstaltungstechnik.

Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer – sofern ausdrücklich und gesondert beauftragtDurchführungsleistungen als Tontechniker, insbesondere in den Bereichen Front of House (FOH), Monitormix, Funktechnik (RF) sowie tontechnische Betreuung während der Veranstaltung. Diese Leistungen sind personelle Dienstleistungen.

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot und umfasst ausschließlich die vereinbarten Dienstleistungen:

  • Stage Management
  • Projektleitung
  • Vermittlung/Koordination von Veranstaltungstechnik
  • Durchführung als Tontechniker, sofern gesondert gebucht

Technikmaterial oder Geräte sind nicht Bestandteil der Vergütung, da diese von externen Dienstleistern bereitgestellt werden.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zulässig; weitere Mahn- oder Inkassokosten trägt der Auftraggeber.

Stornierung / Ausfall:

Schriftform erforderlich

Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Aufwendungen sind zu erstatten

Kurzfristige Stornierungen (innerhalb 7 Tage vor Veranstaltung) können bis zu 50 % Ausfallhonorar nach Vereinbarung berechnen

Teilweise erbrachte personelle Leistungen (z. B. Tontechniker) werden anteilig nach Aufwand abgerechnet

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Tontechniker-Durchführungen gelten als personelle Dienstleistung ohne Bereitstellung eigener Technik. Haftung für Ausfälle, Mängel oder Schäden durch bereitgestellte Technik ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Haftung für Schäden durch externe Dienstleister (Lieferung, Aufbau, Betrieb, Abbau) ist ausgeschlossen, soweit kein eigenes Verschulden besteht.

Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

8. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen) entbinden den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von seinen Leistungspflichten.

9. Rücktritt und Stornierung

Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Aufwendungen sind zu erstatten.
Sondervereinbarungen (Stornierungsfristen, Ausfallhonorare) gelten nur, wenn schriftlich vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.