Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Einzelunternehmen: Mark Behme, MB-EVENT.TECH
Stand: 15.01.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber seinen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Stage Management, technische Projektleitung sowie Vermittlung und Koordination von Veranstaltungstechnik.
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer – sofern ausdrücklich und gesondert beauftragt – Durchführungsleistungen als Tontechniker, insbesondere in den Bereichen Front of House (FOH), Monitormix, Funktechnik (RF) sowie tontechnische Betreuung während der Veranstaltung. Diese Leistungen sind personelle Dienstleistungen.
Der Auftragnehmer stellt keine eigene Veranstaltungstechnik, kein technisches Equipment und kein Material zur Verfügung. Die technische Ausführung (Lieferung, Aufbau, Betrieb, Abbau) erfolgt – auch bei Durchführungstätigkeiten – ausschließlich durch externe, eigenverantwortlich handelnde Dienstleister, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Vermittlung von Veranstaltungstechnik
Soweit der Auftragnehmer Technikdienstleister vermittelt oder empfiehlt, erfolgt dies ausschließlich als vermittelnde und koordinierende Leistung.
Verträge über Lieferung, Miete, Betrieb oder Service von Veranstaltungstechnik kommen direkt zwischen Auftraggeber und Dienstleister zustande.
Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartner dieser Leistungen und übernimmt keine Haftung für deren ordnungsgemäße Ausführung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
4. Projektleitung und Koordination
Die Projektleitung umfasst die übergeordnete organisatorische und technische Koordination des Veranstaltungsablaufs, insbesondere die Abstimmung von Zeitplänen, Abläufen und beteiligten Gewerken.
Der Auftragnehmer übernimmt keine operative technische Ausführung und keine Verantwortung für die tatsächliche Leistungserbringung externer Dienstleister, sondern stellt eine koordinierte Zusammenarbeit sicher.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot und umfasst ausschließlich die vereinbarten Dienstleistungen:
- Stage Management
- Projektleitung
- Vermittlung/Koordination von Veranstaltungstechnik
- Durchführung als Tontechniker, sofern gesondert gebucht
Technikmaterial oder Geräte sind nicht Bestandteil der Vergütung, da diese von externen Dienstleistern bereitgestellt werden.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zulässig; weitere Mahn- oder Inkassokosten trägt der Auftraggeber.
Stornierung / Ausfall:
Sondervereinbarungen (Tagessätze, Stundensätze, Ausfallhonorar) bedürfen schriftlicher Bestätigung
Schriftform erforderlich
Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Aufwendungen sind zu erstatten
Kurzfristige Stornierungen (innerhalb 7 Tage vor Veranstaltung) können bis zu 50 % Ausfallhonorar nach Vereinbarung berechnen
Teilweise erbrachte personelle Leistungen (z. B. Tontechniker) werden anteilig nach Aufwand abgerechnet
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Tontechniker-Durchführungen gelten als personelle Dienstleistung ohne Bereitstellung eigener Technik. Haftung für Ausfälle, Mängel oder Schäden durch bereitgestellte Technik ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Haftung für Schäden durch externe Dienstleister (Lieferung, Aufbau, Betrieb, Abbau) ist ausgeschlossen, soweit kein eigenes Verschulden besteht.
Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
8. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen) entbinden den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von seinen Leistungspflichten.
9. Rücktritt und Stornierung
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Aufwendungen sind zu erstatten.
Sondervereinbarungen (Stornierungsfristen, Ausfallhonorare) gelten nur, wenn schriftlich vereinbart.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.